Grußwort

des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit
F. J. Weise

Foto F.J. Weise, Vorstandsvorsitzender der BA

Die Bundesagentur für Arbeit beglückwünscht die Deutsche Vereinigung für Rehabi­litation zum Jubiläum des 100-jährigen Bestehens. Die DVfR hat in diesem Jahrhun­dert hervorragende Arbeit für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krank­heiten geleistet.

Seit dem AVAVG (Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung) aus dem Jahre 1957 ist die Bundesagentur für Arbeit ein wichtiger Träger im Bereich der beruflichen Rehabilitation. Das gilt vor allem für den Bereich der sogenannten Erst­eingliederung, also für den Einsatz von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für junge Menschen beim Eintritt ins Erwerbsleben. Seither waren die Arbeitsämter bzw. sind die Agenturen für Arbeit für junge und erwachsene behinderte Menschen ein kompetenter Partner zur Integration in Arbeit; als Synonym hierfür stehen vor allem Berufsvorbereitung, Ausbildung und Weiterbildung. Für mehr als hunderttausend Menschen, die seit Jahrzehnten in jedem Jahr in unsere „Reha-Maßnahmen“ eintreten, beginnt so ein neuer, wichtiger Lebensabschnitt. Um dies abzusichern, hat sich die BA in allen Regionen - zuletzt in den neuen Bundesländern - auch beim Aufbau von Einrichtungen finanziell engagiert.

Mit Einführung des zweiten Sozialgesetzbuches (Grundsicherung für Arbeitsu­chende) nahm die Verantwortung für behinderte Menschen sowohl zahlenmäßig als auch fachlich nochmals deutlich zu. Seitdem gilt es, mehr als bisher, auch behinderte Menschen mit zum Teil ausgeprägter „Arbeitsmarktferne“ durch Leistungen zur Teil­habe am Arbeitsleben (wieder) in Beschäftigung nachhaltig zu integrieren.

Den Erfolg ihres Engagements für behinderte Menschen will die BA vorrangig am Ziel der Teilhabeleistungen messen, nämlich an der durch die Leistung bewirkten Integration in Ausbildung und Beschäftigung. Daran messen uns zurecht auch die behinderten Menschen und unsere Beitragszahler, in deren Namen wir als Reha-Träger zum Beispiel im Jahr 2008 rund 2,6 Milliarden Euro für Teilhabeleistungen ausgegeben haben.

Das SGB IX überantwortet berufliche Rehabilitation und Teilhabe nicht allein den ausführenden Leistungsträgern, sondern einem dialogischen Prozess der Leistungs­träger mit den behinderten Menschen und anderen fachkundigen Partnern.

Die DVfR ist einer dieser Dialogpartner, dessen Stärke insbesondere die „Breite der Fachkunde“ und die mitunter auch pointierte „andere“ Sicht der Betroffenen ist. Im Interesse der behinderten Menschen wünsche ich der DVfR eine gute Zukunft. Seien Sie uns im Interesse der kontinuierlichen Weiterentwicklung des notwendigen fachli­chen Dialogs und der stetigen Sicherung und Verbesserung der Qualität und Wir­kung unserer Arbeit weiterhin ein kritischer Partner!

 


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