Grußwort

des Hauptgeschäftsführers der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Dr. Joachim Breuer

Foto von Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Im Namen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gratuliere ich der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation zu ihrem 100-jährigen Bestehen.

Die Geschichte der Vereinigung spiegelt wie kaum eine andere den erstaunlichen Wandel, der in der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen in dieser Zeit erreicht worden ist: vom 'armen Menschen', der der besonderen Fürsorge bedarf, zum gleichberechtigten Bürger, der ein Anrecht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und im Beruf hat.

Für die gesetzliche Unfallversicherung als DVfR-Mitglied spielt das gesellschaftliche und politische Engagement der Vereinigung seit jeher eine bedeutende Rolle. Unsere Aufgabe als Sozialversicherungszweig ist es, den Betroffenen von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten, die Reintegration in den Arbeitsbereich sowie ein Leben in Unabhängigkeit zu ermöglichen. Wie die DVfR begreifen wir Rehabilitation als ganzheitlichen Prozess, der Heilbehandlung, berufliche und soziale Wiedereingliederung im Sinne der Teilhabe umfasst.

Als Forum der Vernetzung und des Austausches zwischen Betroffenen, Fachleuten und Sozialversicherung trägt die DVfR  von Ihrer Gründung an dazu bei, dieses Verständnis der Rehabilitation weiterzuentwickeln. Das bereichert unsere Arbeit und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Europas, die sich auf die Alterung der Gesellschaft und die damit einhergehende Zunahme der Menschen mit Behinderungen vorbereiten müssen.

Wir begrüßen in diesem Zusammenhang den besonderen Einsatz der Vereinigung für die Verbesserung der betrieblichen Eingliederung. Krankheit und Behinderung dürfen kein Grund für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sein. Denn das schadet sowohl den Betroffenen als auch den Arbeitgebern, die aufgrund des Fachkräftemangels keinen Ersatz mehr finden. Was wir brauchen, ist eine Kultur, die Rehabilitation quasi als zweite Stufe der Prävention versteht – als Weg, Langzeiterkrankungen und wachsende Abhängigkeit zu verhindern.

Wir arbeiten daran, das Bewusstsein der Bevölkerung, der Betriebe und deren Dienstleister  in dieser Hinsicht zu schärfen. Wir sehen in der DVfR einen wichtigen Partner zur Erreichung dieses Zieles.

 

 


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